Seitenbereiche

Badrenovierung im Homeoffice

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

/steuernews/steuernews_f%C3%BCr_mandanten/
Illustration

Homeoffice

Arbeitnehmer vermieten ihr Homeoffice vielfach an ihre Arbeitgeber. Die Vermietung erfolgt dabei mit Umsatzsteueroption. Dann ist der Arbeitnehmer, was die Aufwendungen für das Homeoffice betrifft, zum Vorsteuerabzug berechtigt. In einem Fall hatte ein Vertriebsleiter negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung geltend gemacht. Diese sind entstanden durch die Geltendmachung von sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwendungen aus der Renovierung des Badezimmers. Das Finanzamt rechnete die Erhaltungsaufwendungen dem privaten Bereich zu.

FG-Urteil

Das Finanzgericht (FG) Köln ließ hingegen einen anteilmäßigen Kostenabzug bei den Vermietungseinkünften zu. Und zwar bis zu jener Höhe, in der das Vorhandensein einer Toilette im Interesse des Arbeitgebers liegt (FG Köln vom 3.8.2016, 5 K 2515/14).

Arbeitgeberinteresse

Das überwiegende Interesse des Arbeitgebers am Vorhandensein einer Toilette beschränkt sich nach Meinung der Richter regelmäßig nur auf ein WC mit Waschbecken. Damit können Aufwendungen für ein komplettes Badezimmer mit entsprechender Ausstattung oder wie im Streitfall für eine behindertengerechte Ausstattung nicht in vollem Umfang als Werbungskosten berücksichtigt werden. Im Streitfall hatte das FG 1/3 der Gesamtfläche des ca. 6 qm großen Badezimmers dem Vermietungsbereich zugeordnet. Gegen das Urteil ist ein Revisionsverfahren anhängig (Az. IX R 9/17). 

Stand: 29. Mai 2017

Bild: Countrypixel - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir sind Ihr kompetenter Steuerberater in Urbar bei Koblenz. Unsere Experten erarbeiten gemeinsam mit Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihren unternehmerischen Erfolg. Kontaktieren Sie uns, wir freuen uns auf Sie!

frank & steffens Steuerberater Partnerschaft mbB
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.